Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 07.06.2006

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 13.09.2005 - 4 U 226/05-128   

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https://dejure.org/2005,7102
OLG Saarbrücken, 13.09.2005 - 4 U 226/05-128 (https://dejure.org/2005,7102)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13.09.2005 - 4 U 226/05-128 (https://dejure.org/2005,7102)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13. September 2005 - 4 U 226/05-128 (https://dejure.org/2005,7102)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Dinglicher Arrest: Bereitschaft zur Vollstreckungsvereitlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sicherung eines Schadensersatzanspruchs wegen Verlusts von Europaletten im Arrestverfahren durch ein Speditionsunternehmen; Voraussetzungen des dinglichen Arrests; Hinreichender Verdacht einer Beteiligung des Arrestschuldners an einer gegen das Vermögen des ...

  • Judicialis

    StPO § 111b; ; StPO § 111d; ; StPO § 111e; ; StGB § 73 Abs. 1; ; StGB § 73a; ; BGB § 932; ; BGB § 990; ; ZPO § 348 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 917; ; ZPO § 919; ; ZPO § 919 Alt. 1; ; ZPO § 944

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 932 § 990
    Zum Schadensersatzanspruch gegen einen Arrestschuldner bei in Verlust geratenen Europaletten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 02.06.1999 - 16 W 14/99

    Arrestgrund beim dinglichen Arrest

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.09.2005 - 4 U 226/05
    Ob bereits der hinreichende Verdacht einer Beteiligung des Arrestschuldners an einer gegen das Vermögen des Arrestgläubigers gerichteten Straftat zur Annahme eines Arrestgrundes ausreicht, ist umstritten (dafür: Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 917 Rdnr. 11; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 22. Aufl., § 917 Rdnr. 8; Dresden OLGR 1998, 150; dagegen: Köln OLGR 1999, 354; Saarbrücken OLGR 1999, 143; Koblenz NJW-RR 2002, 575; Zöller/Vollkommer, aaO., § 917 Rdnr. 6 mit weit. Nachweis; Musielak/Huber, ZPO, 4. Aufl., § 917 Rdnr. 3; MünchKomm(ZPO)/Heinze, § 917 Rdnr. 6; Wiezcorek/Schütze, ZPO, 3. Aufl., § 917 Rdnr. 11).
  • OLG Dresden, 13.02.1998 - 9 W 197/98

    Begriff des Arrestgrundes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.09.2005 - 4 U 226/05
    Ob bereits der hinreichende Verdacht einer Beteiligung des Arrestschuldners an einer gegen das Vermögen des Arrestgläubigers gerichteten Straftat zur Annahme eines Arrestgrundes ausreicht, ist umstritten (dafür: Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 917 Rdnr. 11; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 22. Aufl., § 917 Rdnr. 8; Dresden OLGR 1998, 150; dagegen: Köln OLGR 1999, 354; Saarbrücken OLGR 1999, 143; Koblenz NJW-RR 2002, 575; Zöller/Vollkommer, aaO., § 917 Rdnr. 6 mit weit. Nachweis; Musielak/Huber, ZPO, 4. Aufl., § 917 Rdnr. 3; MünchKomm(ZPO)/Heinze, § 917 Rdnr. 6; Wiezcorek/Schütze, ZPO, 3. Aufl., § 917 Rdnr. 11).
  • OLG Saarbrücken, 22.07.2013 - 4 W 26/13

    Dinglicher Arrest: Arrestgrund der Beteiligung des Arrestschuldners an einer

    Allein der hinreichende Verdacht der Beteiligung des Arrestschuldners an einer gegen das Vermögen des Arrestgläubigers gerichteten Straftat rechtfertigt die Annahme eines Arrestgrundes im Sinne § 917 ZPO nur dann, wenn die Umstände der Straftat im konkreten Einzelfall den Schluss zulassen, dass sich der Arrestschuldner auch künftig nicht rechtstreu verhalten wird, indem er den Versuch unternimmt, z. B. durch Leugnen oder Beiseiteschaffen des Vermögenszuwachses die Vollstreckung zu vereiteln (Festhaltung am Senatsurteil vom 13. September 2005, 4 U 226/05-128, OLGR Saarbrücken 2006, 81 ff.).(Rn.11).

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Saarländischen Oberlandesgerichts zum zivilprozessualen Arrest ist geklärt, dass der hinreichende Verdacht der Beteiligung des Arrestschuldners an einer gegen das Vermögen des Arrestgläubigers gerichteten Straftat die Annahme eines Arrestgrundes im Sinne des § 917 ZPO nur dann rechtfertigt, wenn die Umstände der Straftat im konkreten Einzelfall den Schluss zulassen, dass sich der Arrestschuldner auch künftig nicht rechtstreu verhalten wird, indem er den Versuch unternimmt, die Vollstreckung zu vereiteln (BGH WM 1975, 641, 642; SaarlOLG NJW-RR 1999, 143 f = OLGR 1998, 287; Senat OLGR 2006, 81, 82; ebenso MünchKomm-ZPO/Drescher, 4. Aufl. § 917 Rn. 10).

  • LAG Baden-Württemberg, 23.03.2011 - 13 SaGa 2/10

    Arrestgrund im Sinne von § 917 Abs. 1 ZPO - Begehung einer Vermögensstraftat

    a) Ob allein die gegen fremdes Vermögen gerichtete Straftat eine solche Besorgnis im Sinne von § 917 Abs. 1 ZPO begründet, ist umstritten ( bejahend : OLG Frankfurt NStZ-RR 2005 (3. Strafsenat), 111; OLG Stuttgart NStZ 2007, 540; Meyer-Goßner, StPO, 52. Auflage, § 111 d Rdn. 8; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 22. Aufl. § 917 Rdn. 8; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 63. Auflage, § 917 Rdn. 11; für den Regelfall bejahend : BGH WM 1983, 614 (3. ZS); OLGR Dresden 1998, 150; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1592; Zöller-Vollkommer, ZPO, 27. Auflage, § 917 Rdn. 6; Wieczorek-Schütze, ZPO, 3. Auflage § 917 Rdn. 11; verneinend : BGH WM 1975, 641 (6. ZS); Hanseatisches OLG in Bremen (1. ZS) 11. März 1993 - 1 W 17/93 - in juris; OLGR Köln 1999, 354 (16. ZS); OLGR Rostock 2005, 969 (6. ZS); OLGR Köln 2007, 799 (19. ZS); OLG Zweibrücken StraFo 2009, 462; OLG Oldenburg StrFo 2008, 25; StraFo 2009, 283; OLGR Saarbrücken 2006, 81; OLGR Frankfurt 2001, 71 (16. ZS), OLG Koblenz NJW-RR 2002, 575; LG Hamburg NStZ-RR 2004, 215; Schäfer in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Auflage, § 111 d Rdn. 17; Mayer in KMR, StPO, § 111 b Rdn. 24; Musielak-Huber, ZPO, 4. Auflage, § 917 Rdn. 3; Heinze in Münchner Kommentar, ZPO, 2. Auflage, § 917 Rdn. 6).
  • OLG Köln, 06.01.2010 - 2 Ws 636/09

    Dinglicher Arrest, Steuerstrafverfahren, Arrestgrund, Steuerhinterziehung

    Ob allein die gegen fremdes Vermögen gerichtete Straftat eine solche Besorgnis begründet, ist umstritten ( bejahend : OLG Frankfurt NStZ-RR 2005 (3. Strafsenat), 111; OLG Stuttgart NStZ 2007, 540; Meyer-Goßner, StPO, 52. Auflage, § 111 d Rdn. 8; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 22. Aufl. § 917 Rdn. 8; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 63. Auflage, § 917 Rdn. 11; für den Regelfall bejahend : BGH WM 1983, 614 (3. ZS); OLGR Dresden 1998, 150; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1592; Zöller-Vollkommer, ZPO, 27. Auflage, § 917 Rdn. 6; Wieczorek-Schütze, ZPO, 3. Auflage § 917 Rdn. 11; verneinend : BGH WM 1975, 641 (6. ZS); OLGR Köln 1999, 354 (16. ZS); OLGR Köln 2007, 799 (19. ZS); OLG Zweibrücken StraFo 2009, 462; OLG Oldenburg StrFo 2008, 25; StraFo 2009, 283; OLGR Saarbrücken 2006, 81; OLGR Frankfurt 2001, 71 (16. ZS), OLG Koblenz NJW-RR 2002, 575; LG Hamburg NStZ-RR 2004, 215; Schäfer in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Auflage, § 111 d Rdn. 17; Mayer in KMR, StPO, § 111 b Rdn. 24; Musielak-Huber, ZPO, 4. Auflage, § 917 Rdn. 3; Heinze in Münchner Kommentar, ZPO, 2. Auflage, § 917 Rdn. 6).
  • LG Köln, 27.01.2015 - 4 O 27/15

    Streitwertbemessung bei einer Klage auf der Duldung der Sperrung und

    Da es sich vorliegend nicht um eine Kammersache, sondern eine originäre Einzelrichtersache gem. § 348 Abs. 1 ZPO handelt, ist der zuständige Einzelrichter zur Entscheidung berufen; § 944 ZPO ist insoweit unanwendbar (OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.09.2005 - 4 U 226/05-128; Vollkommer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 30. Aufl. 2014, § 944 Rn. 1).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 07.06.2006 - 4 U 226/05   

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https://dejure.org/2006,19361
OLG Brandenburg, 07.06.2006 - 4 U 226/05 (https://dejure.org/2006,19361)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.06.2006 - 4 U 226/05 (https://dejure.org/2006,19361)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. Juni 2006 - 4 U 226/05 (https://dejure.org/2006,19361)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Rückabwicklung eines Dahrlehensvertrags wegen Verstoßes gegen das Haustürwiderufsgesetz (HWiG); Abgabe einer Willenserklärung in einer Haustürsituation; Abgabe eines Angebots auf Beitritt zu einem Immobilienfonds und einer Selbstauskunft

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    VerbrKrG § 4 Abs. 1 Nr. 1 b; ; VerbrKrG § ... 4 Abs. 1 S. 4 Nr. 1 b S. 2; ; VerbrKrG § 6 Abs. 1; ; VerbrKrG § 7 Abs. 2; ; HWiG § 1; ; HWiG § 1 Abs. 1; ; HWiG § 1 Abs. 1 Nr. 1 a. F.; ; HWiG § 1 Abs. 2 Nr. 3; ; HWiG § 2 Abs. 1; ; HWiG § 2 Abs. 1 Satz 3 a. F.; ; HWiG § 3 Abs. 1 Satz 1; ; HWiG § 5 Abs. 2; ; BGB § 123 Abs. 2; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt.

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 106/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.06.2006 - 4 U 226/05
    Denn der Kreditvertrag ist trotz des Verstoßes durch die Auszahlung der Darlehensvaluta auf das Konto der Treuhänderin wirksam geworden ( § 6 Abs. 2 S. 1 VerbrKrG ), wobei unerheblich ist, dass Darlehensvertrag und Fondsbeitritt ein verbundenes Geschäft darstellen ( BGH, Urteil vom 25.04.2006, XI ZR 106/05 ).

    Zwar mag die einen Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds finanzierende Bank - folgt man der neuesten Rechtsprechung des BGH( Urteil vom 25.04.2006, XI ZR 106/05 ) - sich unter den Voraussetzungen eines verbundenen Geschäftes auch täuschende Angaben des Vermittlers über das zu finanzierende Geschäft als Aufklärungsverschulden zurechnen lassen müssen, sofern diese Angaben auch für den Abschluss des Darlehensvertrages ursächlich geworden sind.

  • KG, 24.08.2004 - 4 U 64/03

    Verbraucherkredit: Gesamtbetragsangabe bei unechten Abschnittsfinanzierungen;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.06.2006 - 4 U 226/05
    In dem Fall 4 U 64/03 ( Urteil vom 24.08.2003 ) hatte das Kammergericht einen Sachverhalt zu entscheiden, in dem einem privatschriftlichen Eintrittsantrag nach einer Woche eine notariell beurkundete Beitrittserklärung nachfolgte, die dann widerrufen worden war, wobei der Erstkontakt in einer Haustürsituation zustande gekommen war.

    Soweit nunmehr Zweifel an der Sinnhaftigkeit der Kapitalanlage und Fragen betreffend die Verbindlichkeit des Eintrittsantrages aufgetreten wären, hätte der Kläger die Gelegenheit gehabt, die Beratung des Notars in Anspruch zu nehmen (KG, 4 U 64/03).

  • KG, 05.04.2005 - 4 U 91/04

    Darlehensvertrag als Haustürgeschäft: Vorherige Bestellung; Fortwirken der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.06.2006 - 4 U 226/05
    Hierbei handelt es sich zunächst um die Rechtsprechung des 4. Zivilsenates des Kammergerichtes (Urteile 4 U 128/04 - 03.05.2005; 4 U 9/04 - 21.12.2004; 4 U 91/04 - 05.04.2005; 4 U 77/03 - 28.06.2005).

    Eine derartige Beschränkung in der Entscheidungsfreiheit beruht gerade nicht mehr auf den situativen Umständen bei der Anbahnung des Kreditvertrages, sondern auf dem Abschluss des zu finanzierenden Geschäftes, das der Kläger aber in Kenntnis der geplanten Fremdfinanzierung und trotz der notariellen Belehrung abgeschlossen hat ( KG, 4 U 91/04 ).

  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02

    Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.06.2006 - 4 U 226/05
    Ob sich der Darlehensnehmer auch bei einem größeren zeitlichen Abstand zwischen der mündlichen Verhandlung und dem Vertragsschluss durch einen Verstoß gegen § 1 HWiG in einer Lage befindet, in der er in seiner Entschließungsfreiheit beeinträchtigt ist, den ihm später angebotenen Vertrag zu schließen oder davon Abstand zu nehmen, ist eine Frage der Würdigung des Einzelfalles ( BGH, Urteil vom 20.05.2003, XI ZR 248/02 ).

    Der XI. Zivilsenat des BGH hat es in seiner Entscheidung vom 20.05.2003 ( XI ZR 248/02) nicht beanstandet, dass das Berufungsgericht eine fortwirkende Überrumpelungssituation in einem Fall verneint hat, in dem zwischen dem Besuch des Vermittlers in der Privatwohnung und dem - in den Räumen der Bank - gestellten Antrag auf Gewährung eines Darlehens ein Zeitraum von drei Wochen lag und der Verbraucher vor dem Darlehensvertrag ein notariell beurkundetes Angebot zum Abschluss des Kaufvertrages abgegeben hatte, zu dessen Finanzierung das Darlehen diente.

  • BGH, 14.09.2004 - XI ZR 11/04

    Rechtsfolgen der Ermäßigung des Zinssatzes wegen unvollständiger Angabe des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.06.2006 - 4 U 226/05
    Die Ermäßigung des Zinssatzes auf 4 % erstreckt sich auch im Falle einer hier vorliegenden unechten Abschnittsfinanzierung auf die gesamte Vertragslaufzeit, nicht nur auf die Zinsfestschreibungsperiode (BGH, NJW-RR 2005, 483).
  • OLG Karlsruhe, 09.09.2003 - 8 U 72/03

    Verbraucherkredit und Haustürgeschäft: Gesamtbetragsangabe bei unechter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.06.2006 - 4 U 226/05
    Eine solche Antragstellung wäre aber erforderlich gewesen, da dieses Begehren - anders als die bislang gestellten Anträge und deren Begründung - gerade die Wirksamkeit der Darlehensverträge voraussetzt ( vgl. OLG Karlsruhe, ZIP 2004, 946, 947 ).
  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02

    Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Haustürgeschäft; Zeitliches Ende des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.06.2006 - 4 U 226/05
    Es genügt vielmehr jedes werbemäßige Ansprechen eines Kunden, jede Kontaktaufnahme, die auf einen späteren Vertragsschluss abzielt, auch wenn damit lediglich weitere Schritte vorbereitet werden (BGH, NJW-RR 2005, 180).
  • BGH, 17.09.1996 - XI ZR 164/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.06.2006 - 4 U 226/05
    Dagegen liegt nach dem BGH das Tatbestandsmerkmal einer Wohnung im Sinne des HWiG vor, wenn ein Sohn seine Mutter in deren Privatwohnung anspricht (BGHZ 133, 254, 258).
  • BGH, 04.10.1995 - XI ZR 215/94

    Anwendbarkeit des HWiG auf die Unterzeichnung einer Sicherungszweckerklärung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.06.2006 - 4 U 226/05
    Zwar hat der BGH (NJW 1996, 191) die Voraussetzungen des § 1 HWiG verneint, wenn ein Ehegatte dem anderen in der ehelichen Wohnung eine Vertragserklärung auf Veranlassung des Vertragsgegners zur Unterschrift vorgelegt hat.
  • BGH, 30.05.2005 - II ZR 319/04

    Zurechnung der Haustürsituation

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.06.2006 - 4 U 226/05
    § 5 Abs. 2 HWiG ist richtlinienkonform dahin auszulegen, dass das Widerrufsrecht nach dem HWiG nicht durch das Widerrufsrecht nach § 7 Abs. 2 VerbrKrG ausgeschlossen oder eingeschränkt wird (BGH, NJW 2005, 2545).
  • BGH, 23.11.2004 - XI ZR 27/04

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend einen Kreditvertrag zur

  • OLG Karlsruhe, 16.05.2002 - 11 U 10/01

    Haustürgeschäft: Auswirkung des Widerrufs des notariell beurkundeten Beitritts zu

  • OLG Jena, 13.01.2004 - 5 U 250/03

    Keine Ursächlichkeit der Haustürsituation mehr nach Notarvertrag

  • KG, 28.06.2005 - 4 U 77/03

    Rückabwicklung eines als Haustürgeschäft geschlossenen finanzierten Beitritts zu

  • OLG Stuttgart, 30.03.1999 - 6 U 141/98

    Wohnungskauf nach Vertreterbesuch - § 1 Abs. 1 HWiG, Fortwirken der

  • KG, 21.12.2004 - 4 U 9/04

    Darlehensvertrag als Haustürgeschäft: Vorherige Bestellung; Fortwirken der

  • OLG Koblenz, 18.01.2007 - 6 U 758/06

    Investmentgeschäft: Kreditfinanzierter Beitritt zu einem geschlossenen

    Soweit die Beklagten unter Hinweis auf die Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 7.6.2006 - Az.: 4 U 226/05 - darauf verweisen, dass die Kläger spätestens bei auftretenden Zweifeln an der Sinnhaftigkeit der Kapitalanlage und Fragen betreffend die Verbindlichkeit des Eintrittsantrages Gelegenheit gehabt hätten, die Beratung des Notars in Anspruch zu nehmen, so betrifft dies lediglich den Problemkreis des Fondsbeitritts.
  • OLG Brandenburg, 28.09.2011 - 4 U 196/10

    Widerruf eines Darlehensvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz; Schadensersatz

    Darüber hinaus war der Kläger insbesondere nach Abgabe seiner Beitrittserklärung und Stellung der Kreditanfrage für den Zwischenkredit nicht gehindert, die Endfinanzierung der Beteiligung anderweitig und nicht durch die Beklagte zu 1 vornehmen zu lassen (vgl. Senatsurteil vom 7. Juni 2006 - 4 U 226/05 -), und zudem als seit 1995 tätiger selbständiger Unternehmer hinreichend geschäftserfahren.
  • OLG Koblenz, 06.07.2007 - 8 U 132/06
    In der Rechtsprechung ist bei einer zeitlichen Distanz die Kausalität in Fällen abgelehnt worden, bei denen zusätzliche Umstände hinzutraten, die den Kausalzusammenhang in Frage stellten (siehe dazu Brandenburgisches OLG:vom 7. Juni 2006 - 4 U 226/05 mit Rechtsprechungsübersicht; vom 14. Juni 2006 - 4 U 225/05 ; BGH vom 9. Mai 2006 - XI ZR 119/05 a.a.O.).
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